Landgericht Osnabrück
Vor dem Landgericht Osnabrück muss sich ein Ehepaar für den Tod eines kranken Hilfsbedürftigen verantworten. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, die Versorgungspflicht gegenüber ihrem Angehörigen nicht erfüllt zu haben. Nach Ansicht der Richter führte das Unterlassen zum Tode des 66-jährigen Mannes.
Zudem verbrannte das Ehepaar die Leiche und kassierte über einen längeren Zeitraum die Rente des Verstorbenen. Aufmerksam wurden die Behörden, nachdem die Schwestern des Mannes ihn als vermisst gemeldet hatten.