Rentenbescheid
In Deutschland werden rund 50% aller Renten mit einem Abschlag ausgezahlt. Dieser Abschlag beträgt durchschnittlich ca. 100 Euro. Das gesetzliche Eintrittsalter der Renten steigt ab nächstem Jahr stufenweise an. D. h., die 1947 geborenen Arbeitnehmer müssen einen Monat über ihr 65. Lebensjahr hinaus arbeiten, der Jahrgang 1948 sogar 2 Monate länger. Ab den Jahrgängen 1964 beträgt das Renteneintrittsalter 67 Jahre.
Keine Regel ohne Ausnahme. Ein Arbeitnehmer, der mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, darf ohne Abzüge im Alter von 65 Jahren in Rente gehen. Wer hingegen beispielsweise nur 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann zwar bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, muss dafür aber mit lebenslangen Rentenabzügen rechnen.
Laut einer Versicherungsstudie würden gerne mehr als drei viertel der deutschen Arbeitnehmer früher als mit 67 Jahren in Rente gehen.